In der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich der Leistungsumfang aus dem Gesetz und den Satzungen der Kassen. Er kann sich ändern, ohne dass du etwas tust. In der privaten Krankenversicherung steht dein Leistungsumfang im Vertrag. Was dort zugesagt ist, bleibt dir erhalten. Was nicht vereinbart wurde, kommt später nur über einen Tarifwechsel dazu – und dabei werden je nach Umfang erneut Gesundheitsfragen gestellt.
