... dass kein Versicherungsschutz besteht oder der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der
Versicherungsnehmer falsche Angaben macht.
Das ist richtig und gut so. Denn diese Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen beziehen sich auf die Obliegenheiten im Schadenfall.
… dass Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn berechtigte Fahrer ein Fahrzeug nutzen.
Berechtigte Fahrer sind diejenigen Fahrer, die mit Wissen, Einverständnis oder still-schweigendem Einverständnis des Eigentümers (oder Besitzers) die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug erlangen.
Auf Deutsch: wer vom Besitzer den Schlüssel ein Fahrzeug übergeben bekommt, der ist ein
berechtigter Fahrer. Nicht berechtigt ist ein Fahrer z.B. dann, wenn er ein Fahrzeug entwendet.
Es ist also zu unterscheiden zwischen einem eingetragenen Fahrer und einem berechtigten
Fahrer.
… dass Versicherer eine Strafprämie oder eine Mehrprämie verlangen können, wenn
unrichtige Angaben zum Fahrerkreis gemacht werden.
Das ist richtig. Genau diesen Schaden ersetzt Einfach Fahren bis zur vereinbarten
Höchstersatzleistung.