Filderstadt/Stuttgart: KFZ-Versicherung einmal anders gedacht

Autoversicherung, KFZ Versicherung, Stuttgart, Filderstadt, PKW, beste KFZ-VersicherungDes deutschen liebstes Kind....das Auto. Sehr oft ist das Auto auch deutlich besser und hochwertiger versichert als die Person die es fährt!

Das Thema KFZ-Versicherung wird jedes Jahr ab Anfang September bei allen Radio & TV-Sendern "hoch und runter" beworben. Kommen Sie zu uns, wir sind noch "blauer als blau" oder wir haben die allergünstigsten Prämien etc.

Wie heißt es doch so schön, wer billig kauft, kauft zweimal!

Ja, es ist wichtig, dass die Prämie zur Leistung passend ist. Aus diesem Grunde sind wir, in Kooperation mit der FinancePlan+ GmbH, einen neuen Weg im Bereich KFZ Versicherungen gegangen. Alle KFZ-Versicherungen, welche zum 31.12. bzw. zum 01.01. enden, können davon profitieren. Aktuell haben wir mit 3 leistungsstarken Partner Itzehoer, VHV und Adcuri/Barmenia einen KFZ-Rahmenvertrag vereinbart, welcher Ihnen folgende Leistungen bietet:

  • Freie Fahrer = Jeder darf Ihr KFZ fahren & ist versichert. (Führerschein natürlich vorausgesetzt)
  • Freie Kilometer = Es gibt keine Kilometerbegrenzung mehr
  • Rabattschutz = Sowohl in der Haft­pflicht, als auch in der Vollkasko haben Sie einen "Bums" frei, ohne dass Sie gestuft werden.
  • Schutzbrief=Mit dem Schutzbrief erhalten Sie rund um die Uhr in ganz Europa Pannen- und Unfallhilfe unter dem SchadenDirektruf. Es werden Ihnen entstehende Kosten zum Beispiel nach einer Panne, einem Unfall, bei Diebstahl oder Fahrerausfall, ersetzt.
  • Fahrerschutz =Der FahrerSchutz schützt Sie und die berechtigten Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall vor den finanziellen Folgen (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente und Schmerzensgeld). In besonderen Fällen unterstützen wir Sie
    mit individuellen Rehabilitationsmaßnahmen. Sie werden so entschädigt, als wäre der Unfall von einer anderen Person schuldhaft verursacht worden
  • Auslandschadenschutz=Werden Sie im Ausland unverschuldet mit dem versicherten Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, können Sie Ihren Schadenersatzanspruch direkt bei der Versicherung geltend machen. Dadurch vermeiden Sie mögliche Sprachprobleme und Fehler durch fremde Rechtslagen. Die Versicherung ersetzt Ihnen den Schaden nach deutschem Recht und deutschen Standards, als hätte der ausländische Unfallverursacher eine Kfz-Haft­pflichtversicherung.

Somit sind Sie ideal abgesichert und dies sogar meistens zur gleichen Prämie wie in Ihrem aktuellen Vertrag.


Kravag einer der besten KFZ-Versicherungen


Der neue KFZ- Tarif der VHV / gültig ab 07.04.2021

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit dem neuen Tarif die Handhabe diverser KFZ-Themen überarbeitet und in Ihrem Sinne vereinfacht haben. Hier eine kurze Übersicht der eingeführten Erweiterungen zur internen Weitergabe: SFR Übertragung- Übertragbarer Per­sonenkreis

  • Bisherige Per­sonenkreis
    • (ehemaliger) Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
    • (ehemaliger) Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
    • (Stief-)Elternteil, (Stief-)Kind
    • Geschwister
    • Juristische Person (Arbeitgeber)
    • Der Betrieb des bisher SF-Berechtigten wird übernommen (Betriebsübergang)

                Neu:

    • Bisherige Per­sonenkreis
    • Großeltern
    • Enkel

 Frist zur Übertragung von SF- Klassen

  • Bisher: 24 Monate
  • Neu: 120 Monate

 Anrechnung ausländischer SFR Klassen

  • Bisher: EU inkl. Schweiz
  • Neu:
    • EWR inkl. Schweiz, Großbritannien sowie Bosnien und Herzegowina
    • Akzeptanz des lettischen Verbandes LTAB und des polnischen Verbandes UFG. Bescheinigungen weiterer Verbände können zur Prüfung KPS-02 vorgelegt werden.

 Übernahme von KFZ- Sondereinstufungen

  • Bisher: max. 4 SF Klassen / über 4SF Klassen – keine Übernahme  (Ausnahme VN alleiniger Fahrer)
  • Neu: Übernahme Unabhängig von der Höhe der Sondereinstufung
    • Nachweis über Police/ Beitragsrechnung der Vorversicherung (max. 12 Monate alt)
    • Voraussetzung: Kein sonstiger abweichender Halter  
    • Keine juristische Person oder Per­sonengesellschaft
    • Die letzten drei Jahre schadenfrei gem. VWB-Antwort

 Dienstwagenregelung

  • Bisher: Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zulassung beendet ist.

Neu: Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zulassung beendet ist oder innerhalb eines Monats beendet wird.


Kfz-Versicherung: Diese Kriterien bestimmen über den Preis

Die Beitragshöhe der Kraftfahrzeugversicherung hängt von diversen Faktoren ab. Klassisch spielen die eigene Schadenfreiheitsklasse, die Kfz-Typklasse sowie die Regionalklasse des Zulassungsortes eine wesentliche Rolle. Allerdings haben noch etliche weitere Punkte massive Auswirkungen auf die Prämie.


Bei der Bestimmung der jeweiligen Prämienhöhe greifen die Kfz-Versicherer mittlerweile auf einen ganzen Strauß an Kriterien zurück.

Früher mag nicht alles besser gewesen sein, in der Kfz-Versicherung war es zumindest einfacher. Bis Mitte der 90er-Jahre arbeiteten die Versicherer bei der Kalkulation der Prämie mit fünf Tarifkriterien: Fahrzeugtyp, Motorleistung, Regionalklasse, Beruf (Beamter/ Nicht-Beamter) und Schadenfreiheitsklasse. Zur Beantwortung der Frage „Wie gut fährt der Kunde“ ziehen die Versicherer mittlerweile eine Vielzahl an Tarifkriterien heran. Ein Überblick:

Wird das Auto gewerblich und / oder privat genutzt?

Wer seinen Wagen auch gewerblich – beispielsweise für Kunden- und Kurierdienste – dann erheben  Versicherungen zumeist einen Mehrbetrag. Manche Anbieter ver­sichern ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge.

Ist ein weiterer Pkw auf den Versicherungsnehmer versichert?

In diesem Fall winkt in der Regel ein günstigerer Zweitwagentarif, und das zu ver­sichernde Fahrzeug wird in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Motorradbesitzer genießen teilweise Rabatte oder spezielle Kombinationstarife.

Besteht Zugriff auf ein weiteres Fahrzeug?

Nutzen der Versicherungsnehmer oder andere auf das Fahrzeug Wagen zugelassene FahrerInnen regelmäßig weitere Kraftfahrzeuge und weisen dementsprechende Routine auf, reduzieren einige Unternehmen den Betrag.

Wo wird nachts geparkt?

Ist der Wagen nachts sicher verwahrt, wirkt sich das positiv auf die Kaskoversicherung aus. Denn eine abschließbare Garage bietet besonderen Schutz vor Diebstahl, Vandalismus oder Sturmschäden – ganz im Gegensatz zu öffentlichen, nicht überdachten Parkplätzen.

Wie wurde das Auto finanziert?

Wer sein Auto bar bezahlt hat, genießt bei nicht wenigen Kfz-Versicherungen Vergünstigungen. Für geleaste Fahrzeuge halten einige Anbieter besondere Konditionen mit Leasing-Differenzdeckung bereit.

Neu oder gebraucht?

GDV-Statistiken haben ergeben, dass mit Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen unterdurchschnittlich viele Schäden verursacht werden. Die Fahrer von Kraftwagen höheren Alters wiederum verschulden überdurchschnittlich viele Schäden. Erst bei Liebhaberautos von 23 Lenzen oder mehr dreht sich dieser Trend wieder um.

Schaden gehabt?

Ein regulierter Schaden führt zwar zu einer ungünstigeren Schadenfreiheitsklasse. Auch beim Versicherungswechsel ein Vorschaden zumeist folgenlos bleibt, so rufen laut Finanztip wenige Anbieter teils bis zu 20 Prozent höhere Beiträge auf.

Gibt es Punkte beim KBA?

Manche Kfz-Versicherungen sehen Punkte in Flensburg als gesteigertes Versicherungsrisiko an. Entscheidend sind allein die noch nicht getilgten oder abgebauten Punkte. Wer keine Punkte hat, darf mit geringeren Beiträgen rechnen.

Welcher Beruf wird ausgeübt?

Einige Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men offerieren Beamten, gewissen Berufsgruppen, Branchen oder sogar den Mitarbeitern einiger Firmen Sonderkonditionen.

Wie wird die Versicherungsprämie gezahlt?

Wer den jährlichen Kfz-Versicherungsbeitrag komplett auf einmal entrichtet, darf sich bei einzelnen Anbietern über recht ansehnliche Rabatte freuen. Alternativ erlauben die meisten Anbieter auch eine halb- oder vierteljährliche Zahlung; monatliche Beitragsüberweisungen werden indes eher selten gestattet.

Freie Wahl für freie Bürger?

Der Verzicht auf freie Werkstattwahl bei alleiniger Nutzung der Partnerbetriebe des Versicherers reduziert den Beitrag. Bei einem Neuwagen oder einem Leasing-Pkw ist zunächst zu erörtern, in wieweit eine Werkstattbindung mit den Garantieansprüchen an den Fahrzeughersteller vereinbar ist.

Ledig? Kinderlos? Mieter?

Wie Unfallstatistiken ergeben haben, erweisen sich sind Per­sonen mit Kindern, Eheleute und Menschen in eheähnlichen Partnerschaften als besonnenere Verkehrsteilnehmer. Das trifft auch auf  im eigenen Wohneigentum Lebende zu. Diese Faktoren beeinflussen die Tarifbildung etlicher Kfz-Versicherer.

Wird der ÖPNV genutzt?

Den Besitz einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr honorieren manche Autoversicherer: Denn wer regelmäßig öffentlich fährt, so der Gedanke dahinter, sitzt zur Rushhour nicht so oft hinterm Lenkrad und geht folglich ein niedrigeres Unfallrisiko ein. Auch BahnCard-Eigner kommen
unter Umständen bei einigen Assekuranzen in den Genuss eines Rabatts.

Mitglied eines Automobilclubs?

Manche Autoversicherer kooperieren mit großen Automobilclubs, für Clubmitglieder können bei entsprechender Versicherungswahl von Sondertarifen profitieren.

Selbstbeteiligung?

Nicht unterschlagen werden soll abschließend die Auswirkung der Selbstbeteiligung auf die Beitragshöhe im Falle von Kaskoversicherungen: Wer bei Schäden selbst mehr zuzahlt, entrichtet im Gegenzug geringere Prämien.

von ARILD EICHBAUM


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Was bedeut die Benzinklausel in der privaten Haft­pflichtversicherung?

In jeder Privat­haftpflicht­versicherung gibt es die sogenannte Benzin­klausel. Sie kann beispiels­weise wie folgt lauten: „Nicht versichert [ist] die Haft­pflicht des Eigen­tümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft­fahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden“. Kommt es im Zusammenhang mit einem Fahrzeug zu einem Schadens­fall, kann es passieren, dass sich die Versicherung auf die Klausel beruft und eine Schadens­regulierung ablehnt. Doch was bedeutet die Benzin­klausel und in welchen Fällen greift sie?

 

Was bedeutet die Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung?

Die Benzin­klausel in der Privat­haftpflicht­versicherung soll eine Über­schneidung mit der Kfz-Haft­pflicht­versicherung und somit eine Doppel­versicherung ausschließen. Dies hat folgenden Hintergrund:

Wer über ein Fahrzeug verfügt, muss in Deutschland eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung abschließen. Diese deckt Schäden Dritter ab, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Solche Schäden könnten aber auch unter der Privat­haftpflicht­versicherung fallen und somit zu einer Über­schneidung führen. Um dies zu verhindern, gibt es die Benzin­klausel. Danach greift die Privat­haftpflicht­versicherung nicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs entstand. Für solche Schäden soll eben die Kfz-Haft­pflicht einstehen.

In der Praxis hat es sich aber als äußerst schwierig erwiesen, eine Abgrenzung zu beiden Versicherungen vorzunehmen. So ist nicht immer eindeutig fest­zustellen, ob ein Schaden nun durch den Fahrzeug­gebrauch entstanden ist oder nicht.

In welchen Fällen greift die Benzinklausel?

In welchen Fällen die Benzin­klausel greift, ist daher je nach Einzelfall zu beurteilen. Da die Beurteilung der Versicherung jedoch nicht selten anders ausfällt als die Wertung des Versicherungs­nehmers, bleibt es den Gerichten überlassen eine Entscheidung zu fällen.

 

In folgenden Fällen haben die Gerichte die Anwendung der Benzin­klausel bejaht:

 

  • Motorschaden aufgrund Falschbetankung des Fahrzeugs
    Wer ein Fahrzeug in Betrieb setzt und es betankt, gebraucht das Fahrzeug. Kommt es daher aufgrund einer Falsch­betankung zu einem Motor­schaden, kann sich die Versicherung erfolgreich auf die Benzin­klausel berufen. Denn der Schaden ist im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden (Landgericht Duisburg, Urteil vom 05.07.2006, Az. 11 O 105/05).
  • Wegrollender Einkaufswagen während des Beladens des Fahrzeugs verursacht Schaden

    Da zum Gebrauch des Fahrzeugs auch das Be- oder Entladen sowie die unmittelbare Vorbereitung dazu gehören, konnte sich die Versicherung auf die Benzin­klausel berufen und musste den Schaden nicht regulieren (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2003, Az. 301 C 769/03).

  • Fehlerhafte Absicherung des Fahrzeugs nach dem Parken führte zum Losrollen des Fahrzeugs und dadurch zu einem Schaden

    Die Absicherung eines PKW nach dem Parken gehört zum Gebrauch eines Fahrzeugs. Daher stellt das Losrollen eine gebrauchs­spezifische Gefahr dar. Die Haft­pflicht­versicherung war somit aufgrund der Benzin­klausel von der Leistungs­pflicht befreit (Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012, Az. 6 S 324/11).

  • Fahrzeug gerät in Brand nachdem Hobbybastler das Fahrzeug nach vermeintlicher Reparatur startet
    Das Gericht sah in diesem Verhalten ein Gebrauchen des Fahrzeugs und bejahte daher die Anwendung der Benzin­klausel (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2008, Az. I-4 U 191/07).
  • Während des Schiebens des nicht fahrbereiten und abgemeldeten Pkw wird ein anderes Fahrzeug beschädigt
    Dass Schieben eines nicht fahr­bereiten Pkw zwecks Abholung zur Reparatur oder Entsorgung, gehört zu den typischen Risiken, die mit dem Gebrauch des Fahrzeugs in seiner Eigenschaft als Fort­bewegungs­mittel einhergehen. Kommt es beim Schieben zu einer Kollision, ver­wirklicht sich ein typisches mit dem Gebrauch eines Pkw einher­gehendes Risiko. Unerheblich ist dabei, ob das Fahrzeug zugelassen ist oder über einen Motor verfügt (Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 08.10.2015, Az. 29 C 905/15).

 

In folgenden Fällen wurde die Anwendung der Benzin­klausel verneint:

 

  • Ungewollter Motorstart durch minderjähriges Kind setzt Fahrzeug in Bewegung und verursacht Schäden
    In dem Fall wollte ein minder­jähriges Kind Autoradio hören. Sie drehte daher an dem Zünd­schlüssel und setzte dabei versehentlich den Motor in Gang. Das Gericht sah darin kein Fahrzeug­gebrauch. Denn das Kind habe nicht den Motor starten wollen, um das Fahrzeug in Bewegung zu setzen, sondern die Batterie als Energie­quelle zu nutzen (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.03.2005, Az. 8 W 9/05).
  • Entflohenes Wild verursacht Schäden aufgrund Offenlassen des Gatters durch PKW-Fahrer
    Da das Offenlassen des Tors für den Gebrauch des Fahrzeugs keine Rolle spielte, sind die Schäden durch das Wild nicht im Zusammenhang mit dem Fahrzeug­gebrauch entstanden. Die Benzin­klausel griff daher nicht (Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.10.2008, Az. 1 S 16/08).
  • PKW-Beschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen noch vor Beladen des Fahrzeugs
    Da ein Beladen des Fahrzeugs noch nicht stattgefunden hatte, enstand der Schaden nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs (Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 21.07.1993, Az. 3 S 263/92).
  • Beschädigung einer Hebebühne während eines Reifenwechsels
    Kommt es während eines Reifen­wechsels zu einer Beschädigung der Hebebühne, weil ein abgelegter Reifen im Lot des Hebearms stand, so besteht Schutz durch die Privathaft­pflicht­versicherung. Die Benzin­klausel greift in diesem Fall nicht, da sich nicht das Gebrauchs­risiko des Fahrzeugs, sondern das Risiko der Hebebühne ver­wirklicht hat. (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2014, Az. 9 S 460/13).

www.refrago.de Versicherungsrecht | 09.07.2018


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