Des deutschen liebstes Kind....das Auto. Sehr oft ist das Auto auch deutlich besser und hochwertiger versichert als die Person die es fährt!
Das Thema KFZ-Versicherung wird jedes Jahr ab Anfang September bei allen Radio & TV-Sendern "hoch und runter" beworben. Kommen Sie zu uns, wir sind noch "blauer als blau" oder wir haben die allergünstigsten Prämien etc.
Wie heißt es doch so schön, wer billig kauft, kauft zweimal!
Ja, es ist wichtig, dass die Prämie zur Leistung passend ist. Aus diesem Grunde sind wir, in Kooperation mit der FinancePlan+ GmbH, einen neuen Weg im Bereich KFZ Versicherungen gegangen. Alle KFZ-Versicherungen, welche zum 31.12. bzw. zum 01.01. enden, können davon profitieren. Aktuell haben wir mit 3 leistungsstarken Partner Itzehoer, VHV und Adcuri/Barmenia einen KFZ-Rahmenvertrag vereinbart, welcher Ihnen folgende Leistungen bietet:
Somit sind Sie ideal abgesichert und dies sogar meistens zur gleichen Prämie wie in Ihrem aktuellen Vertrag.
Zum Jahresende 2023 bekommst Du i.d.R die Beitragsrechnung Deiner KFZ-Versicherung. Diese wird in diesem Jahr wahrscheinlich gravierend höher ausfallen als die Jahre zuvor. Aber woran liegt das?
Soll ich meinen Anbieter wechseln? Keine Angst, es werden bei uns weiterhin keine Beiträge zur Autoversicherung kommen, aber als Serviceleistung bieten wir Vollmandanten auch die Betreuung ihrer Autoversicherungen an, werden damit aber nicht hausieren gehen.
Schau Dich mal bitte auf der Welt um. Quasi alles wurde teurer. Die Erklärung passt zwar, aber wir möchten noch etwas stärker ausholen und in die Tiefe gehen.
Ähnlich ist es ja auch bei allem rund um die eigene Immobilie. Benötigst Du einen Handwerker, sind die Preise bei diesem in den letzten Jahren massiv angestiegen. In der Kfz-Werkstatt ist es ähnlich. Zum einen stiegen natürlich die Löhne (glücklicherweise für die Beschäftigten) an, zum anderen einfach die Reparatur an sich. Ersatzteile wurden teurer und sind schwerer zu beschaffen. So sind Preissteigerungen in der KFZ-Versicherung ganz normal. Du möchtest ja auch, dass Dein Auto im Schadensfall wieder sauber repariert wird? Dies kostet und schlägt sich somit auf die Autoversicherung nieder.
Der Dienstleister LeasePlan (ein Spezialist für Autoleasing & Fuhrparkmanagement) hat anhand seiner eigenen Schadensauswertung mal die Steigerung der Reparaturkosten berechnet.
Dies alles vom Jahr 2022 rückblickend auf 2021. In diesem Jahr gibt es sicherlich noch weitere Steigerungen.
Zudem beobachten wir auch einen ganz klaren Trend. Wegen jeder Kleinigkeit, wegen jeder Schramme wird sofort ein Gutachter bestellt. Wurde der kleine Schaden früher einfach erledigt, wird derzeit sofort nach einem Gutachter gerufen. Dieser kostet natürlich auch wieder Geld, welches die Versicherung und somit auch Du indirekt bezahlen musst. Durchaus derzeit eine Unart, welche um sich greift.
Blicke zudem mal ins Innenleben von einem Auto. Immer mehr technischer Umfang. Ein Austausch einer Frontscheibe war vor zehn Jahren kein großes Thema, heutzutage sind bei modernen Autos ganze Sensoren eingebaut, die wieder aufeinander abgestimmt werden müssen. Dazu kommt die Thematik der E-Autos.
Früher waren Schäden viel einfacher zu reparieren, heutzutage muss man ja schon ein halber IT-ler sein, um es mal etwas überspitzt auszudrücken. Das Ganze schlägt sich natürlich auf die Kosten nieder, welche weitergegeben werden müssen.
Dazu auch eine Aussage des GDV: “Die Kosten für PKW-Ersatzteile steigen rasant und deutlich schneller als die Inflationsrate. Während der Verbraucherpreisindex seit Januar 2013 um knapp 28 Prozent stieg, erhöhten Autohersteller ihre Ersatzteilpreise um mehr als 70 Prozent”.
"Die vielen teuren Unwetterschäden lassen die Kosten für die Kfz-Versicherung steigen. Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox liegen die Teilkaskoprämien aktuell 8,5 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats. Mit der Preissteigerung wollen erste Versicherer unter anderem die Kosten für die Regulation der Flut- und Sturmschäden aus dem vergangenen Jahr ausgleichen", so eine Mitteilung auf Welt.de.
Wir alle haben es auch mitbekommen, dass die Unwetterschäden in den letzten Jahren zunahmen. Das hat leider auch Einfluss auf die KFZ-Versicherung. Mehr Schadensfälle als geplant. Also mehr in die Werkstatt.
Eigentlich etwas Positives. Die Tarife in der KFZ-Versicherung werden immer besser, der Konkurrenzkampf nimmt zu - auch durch Vergleichsportale. Nehmen wir nur das Beispiel der Neupreisentschädigung bei einem frisch gekauften PKW. Das bedeutet = solange bekommst Du den vollen Kaufpreis erstattet nach einem Komplettschaden. Früher war die Grenze oftmals bei 12 Monaten. Mittlerweile gibt es die Neupreis- / Kaufpreisentschädigung sogar für bis zu 36 oder gar 48 Monate.
Du baust also nach 35 Monaten einen Unfall mit Totalschaden. Die Versicherung entschädigt Dich nicht zum aktuellen Kaufpreis, sondern zum damaligen. Wie jeder von Euch wissen dürfte, verlieren Autos in den ersten Monaten / Jahren massiv an Wert, auf der anderen Seite wird aber die Neupreis- / Kaufpreisentschädigung immer weiter nach hinten gezogen. Das muss bezahlt werden.
Oder auch Folgeschäden durch einen Marderbiss. Früher bis zu 1.000 Euro versichert, jetzt teilweise bis zu 25.000 Euro. Es gibt unzählige Beispiele, wo es in den letzten Jahren erhebliche Mehrleistungen gab. Aber diese sind nicht umsonst und müssen sich wiederum auf die Prämie niederschlagen.
Die KFZ-Sparte ist bei den Versicherern eine Sparte, welche ungefähr 1-1 kostendeckend arbeitet. Also von 100 Euro Einnahmen werden ca. 100 Euro ausgegeben. Je nach Gesellschaft ein bisschen höher, mal etwas tiefer. Aber grundsätzlich ist die Autoversicherung eine Versicherungssparte, womit ein Versicherer quasi kein Geld verdient. Es bleibt also wenig Luft, wenn die allgemeinen Kosten steigen. Manche Versicherungsunternehmen nehmen sogar jedes Jahr ein Minus in Kauf, da die KFZ-Versicherung so etwas wie ein Kundenbindungsinstrument, aber auch einen Türöffner für neue Kunden darstellt. Das möchte man dann mit dem Verkauf von weiteren Versicherungsprodukten wieder ausgleichen.
In anderen Sparten verdienen die Versicherer im Moment noch Geld, da ist das Verhältnis eher 1 Euro Einnahme und 80 Cent Ausgaben. Hier können allgemeine Preissteigerungen besser aufgefangen werden bzw. es gibt teilweise ja eine sogenannte Indexanpassung (z.B. in der Wohngebäudeversicherung). Das haben KFZ-Versicherer nicht.Grundsätzlich setzt sich auch ein bisschen ein Umdenken ein, dass die KFZ-Sparte nicht mehr so auf Kante genäht werden darf. Es muss wieder ein Puffer bleiben. Oder auch schlichtweg für neue Mitarbeiter. Bei vielen Gesellschaften sind das Serviceverhalten, die Erreichbarkeit und die Schadensbearbeitung - dezent gesagt - ausbaufähig. Ok, man könnte auch Katastrophe sagen. Das möchtest Du nicht, das möchten wir nicht. Nicht alles kann man digitalisieren, es werden weiterhin Menschen gefordert. Gute und zuverlässige Leute wachsen bekanntlich nicht auf den Bäumen. Auch darin müssen Versicherer stärker investieren.
Update: Beim Recherchieren von diesem Artikel sind wir auch auf folgende Aussage gestoßen “Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft schlägt Alarm. Die Autofahrer zahlen in diesem Jahr für die Absicherung ihrer Fahrzeuge 30,2 Milliarden Euro - aber die Versicherer müssen rund 33,1 Milliarden Euro für Schäden und Verwaltung ausgeben”. Hier wird die Problematik gut beschrieben, warum es massive Beitragssteigerungen geben MUSS!
Was soll ich tun?
Wir versuchen, wie jedes Jahr durch Vergleichsberechnungen die Erhöhungen in irgendeiner Weise zu mildern, jedoch gerade unsere Rahmenverträge bei der Allianz, VHV & Barmenia & Itzehoer mit den Tarifmerkmalen "freie Fahrer" + "freie Kilometer" + in den meisten Fällen auch "Rabattschutz" + "Schutzbrief" gibt es so nicht Vergleichbar am Markt, weshalb es hier schwierig bis unmöglich wird Alternativen anbieten zu können.
Achtung!
In vielen Verträgen (ca. 1/3) liegen Sondereinstufungen zu Grunde, d.H. bei einem Versicherwechsel, wird nicht die angedruckte SF-Klasse auf der ersten Seite der Beitragserhöhung bestätigt, sondern die tatsächliche SF-Klasse, welche im Hintergrund vom GDV geführt wird. Diese Einstufung kann deutlich abweichen und führt bei einem nicht sachgemäßen und abgesprochen Wechsel zu einem Chaos und einer nicht zu korrigierenden Schlechterstellung und die SF-Klasse ist für immer "futsch". Aus der erhofften Ersparnis wird dann ein teures "Vergnügen" ein Leben lang!
Lösung?
Ja, es wird leider in vielen Fällen, dazu führen, dass wir für das Jahr 2024, Dir keine günstigeren Tarife/Prämien anbieten können, da der komplette Markt die Prämien massiv erhöht hat. Nach wie vor, halten wir auch an unserem Grundsatz fest, nur Toptarife unseren Kunden anzubieten und warnen vor "Billigtarifen".
Update 22.11.23 Leider schreibt die Barmenia gerade in den aktuellen KFZ-Nachträgen, dass ein Wechsel in sogenannte "Werkstatt-Tarife" möglich ist & sich damit Geld sparen lässt, dieser Wechsel ist nicht möglich!
Fazit:
Wir arbeiten gerade im Hintergrund täglich 14-16 Stunden, um Euch hier Lösungen anbieten zu können, jedoch stoßen wir auch immer mehr an unsere Grenzen, da es bei
Habt bitte Geduld, wenn wir in den kommenden Tagen/Wochen, nicht immer gleich persönlich erreichbar sind und nicht jeden Anruf persönlich entgegen nehmen können!
Wir sind für Euch da und Schäden haben wie immer Vorrang bei uns!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit dem neuen Tarif die Handhabe diverser KFZ-Themen überarbeitet und in Ihrem Sinne vereinfacht haben. Hier eine kurze Übersicht der eingeführten Erweiterungen zur internen Weitergabe: SFR Übertragung- Übertragbarer Personenkreis
Neu:
Frist zur Übertragung von SF- Klassen
Anrechnung ausländischer SFR Klassen
Übernahme von KFZ- Sondereinstufungen
Dienstwagenregelung
Neu: Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zulassung beendet ist oder innerhalb eines Monats beendet wird.
Die Beitragshöhe der Kraftfahrzeugversicherung hängt von diversen Faktoren ab. Klassisch spielen die eigene Schadenfreiheitsklasse, die Kfz-Typklasse sowie die Regionalklasse des Zulassungsortes eine wesentliche Rolle. Allerdings haben noch etliche weitere Punkte massive Auswirkungen auf die Prämie.
Früher mag nicht alles besser gewesen sein, in der Kfz-Versicherung war es zumindest einfacher. Bis Mitte der 90er-Jahre arbeiteten die Versicherer bei der Kalkulation der Prämie mit fünf Tarifkriterien: Fahrzeugtyp, Motorleistung, Regionalklasse, Beruf (Beamter/ Nicht-Beamter) und Schadenfreiheitsklasse. Zur Beantwortung der Frage „Wie gut fährt der Kunde“ ziehen die Versicherer mittlerweile eine Vielzahl an Tarifkriterien heran. Ein Überblick:
Wer seinen Wagen auch gewerblich – beispielsweise für Kunden- und Kurierdienste – dann erheben Versicherungen zumeist einen Mehrbetrag. Manche Anbieter versichern ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge.
In diesem Fall winkt in der Regel ein günstigerer Zweitwagentarif, und das zu versichernde Fahrzeug wird in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Motorradbesitzer genießen teilweise Rabatte oder spezielle Kombinationstarife.
Nutzen der Versicherungsnehmer oder andere auf das Fahrzeug Wagen zugelassene FahrerInnen regelmäßig weitere Kraftfahrzeuge und weisen dementsprechende Routine auf, reduzieren einige Unternehmen den Betrag.
Ist der Wagen nachts sicher verwahrt, wirkt sich das positiv auf die Kaskoversicherung aus. Denn eine abschließbare Garage bietet besonderen Schutz vor Diebstahl, Vandalismus oder Sturmschäden – ganz im Gegensatz zu öffentlichen, nicht überdachten Parkplätzen.
Wer sein Auto bar bezahlt hat, genießt bei nicht wenigen Kfz-Versicherungen Vergünstigungen. Für geleaste Fahrzeuge halten einige Anbieter besondere Konditionen mit Leasing-Differenzdeckung bereit.
GDV-Statistiken haben ergeben, dass mit Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen unterdurchschnittlich viele Schäden verursacht werden. Die Fahrer von Kraftwagen höheren Alters wiederum verschulden überdurchschnittlich viele Schäden. Erst bei Liebhaberautos von 23 Lenzen oder mehr dreht sich dieser Trend wieder um.
Ein regulierter Schaden führt zwar zu einer ungünstigeren Schadenfreiheitsklasse. Auch beim Versicherungswechsel ein Vorschaden zumeist folgenlos bleibt, so rufen laut Finanztip wenige Anbieter teils bis zu 20 Prozent höhere Beiträge auf.
Manche Kfz-Versicherungen sehen Punkte in Flensburg als gesteigertes Versicherungsrisiko an. Entscheidend sind allein die noch nicht getilgten oder abgebauten Punkte. Wer keine Punkte hat, darf mit geringeren Beiträgen rechnen.
Einige Versicherungsunternehmen offerieren Beamten, gewissen Berufsgruppen, Branchen oder sogar den Mitarbeitern einiger Firmen Sonderkonditionen.
Wer den jährlichen Kfz-Versicherungsbeitrag komplett auf einmal entrichtet, darf sich bei einzelnen Anbietern über recht ansehnliche Rabatte freuen. Alternativ erlauben die meisten Anbieter auch eine halb- oder vierteljährliche Zahlung; monatliche Beitragsüberweisungen werden indes eher selten gestattet.
Der Verzicht auf freie Werkstattwahl bei alleiniger Nutzung der Partnerbetriebe des Versicherers reduziert den Beitrag. Bei einem Neuwagen oder einem Leasing-Pkw ist zunächst zu erörtern, in wieweit eine Werkstattbindung mit den Garantieansprüchen an den Fahrzeughersteller vereinbar ist.
Wie Unfallstatistiken ergeben haben, erweisen sich sind Personen mit Kindern, Eheleute und Menschen in eheähnlichen Partnerschaften als besonnenere Verkehrsteilnehmer. Das trifft auch auf im eigenen Wohneigentum Lebende zu. Diese Faktoren beeinflussen die Tarifbildung etlicher Kfz-Versicherer.
Den Besitz einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr honorieren manche Autoversicherer: Denn wer regelmäßig öffentlich fährt, so der Gedanke dahinter, sitzt zur Rushhour nicht so oft hinterm Lenkrad und geht folglich ein niedrigeres Unfallrisiko ein. Auch BahnCard-Eigner kommen
unter Umständen bei einigen Assekuranzen in den Genuss eines Rabatts.
Manche Autoversicherer kooperieren mit großen Automobilclubs, für Clubmitglieder können bei entsprechender Versicherungswahl von Sondertarifen profitieren.
Nicht unterschlagen werden soll abschließend die Auswirkung der Selbstbeteiligung auf die Beitragshöhe im Falle von Kaskoversicherungen: Wer bei Schäden selbst mehr zuzahlt, entrichtet im Gegenzug geringere Prämien.
In jeder Privathaftpflichtversicherung gibt es die sogenannte Benzinklausel. Sie kann beispielsweise wie folgt lauten: „Nicht versichert [ist] die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden“. Kommt es im Zusammenhang mit einem Fahrzeug zu einem Schadensfall, kann es passieren, dass sich die Versicherung auf die Klausel beruft und eine Schadensregulierung ablehnt. Doch was bedeutet die Benzinklausel und in welchen Fällen greift sie?
Die Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung soll eine Überschneidung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung und somit eine Doppelversicherung ausschließen. Dies hat folgenden Hintergrund:
Wer über ein Fahrzeug verfügt, muss in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Schäden Dritter ab, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Solche Schäden könnten aber auch unter der Privathaftpflichtversicherung fallen und somit zu einer Überschneidung führen. Um dies zu verhindern, gibt es die Benzinklausel. Danach greift die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs entstand. Für solche Schäden soll eben die Kfz-Haftpflicht einstehen.
In der Praxis hat es sich aber als äußerst schwierig erwiesen, eine Abgrenzung zu beiden Versicherungen vorzunehmen. So ist nicht immer eindeutig festzustellen, ob ein Schaden nun durch den Fahrzeuggebrauch entstanden ist oder nicht.
In welchen Fällen die Benzinklausel greift, ist daher je nach Einzelfall zu beurteilen. Da die Beurteilung der Versicherung jedoch nicht selten anders ausfällt als die Wertung des Versicherungsnehmers, bleibt es den Gerichten überlassen eine Entscheidung zu fällen.
In folgenden Fällen haben die Gerichte die Anwendung der Benzinklausel bejaht:
Da zum Gebrauch des Fahrzeugs auch das Be- oder Entladen sowie die unmittelbare Vorbereitung dazu gehören, konnte sich die Versicherung auf die Benzinklausel berufen und musste den Schaden nicht regulieren (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2003, Az. 301 C 769/03).
Die Absicherung eines PKW nach dem Parken gehört zum Gebrauch eines Fahrzeugs. Daher stellt das Losrollen eine gebrauchsspezifische Gefahr dar. Die Haftpflichtversicherung war somit aufgrund der Benzinklausel von der Leistungspflicht befreit (Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012, Az. 6 S 324/11).
In folgenden Fällen wurde die Anwendung der Benzinklausel verneint:
www.refrago.de Versicherungsrecht | 09.07.2018