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private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte


Individuelle Beratung in Stuttgart: private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte

PKV, Beamte, private Krankenversicherung, Beratung, Stuttgart

Individuelle Beratung in Stuttgart: Ob Sie eine Dienstunfähigkeitsrente, eine private Kranken­ver­si­che­rung/Beihilfe oder eine Diensthaftpflicht benötigen, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir nehmen uns Zeit für Sie, hören uns Ihre individuellen Bedürfnisse an und finden die maßgeschneiderte Versicherungslösung für Sie.

 

Als Versicherungsmakler in Stuttgart sind wir Ihre Experten, wenn es darum geht, die passende Versicherungslösung für Sie, als Beamter/in zu finden. Mit unserem umfangreichen Fachwissen und unserer jahrelangen Erfahrung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in allen Versicherungsangelegenheiten.

 

Als Ver­sicherungs­makler im Raum Stuttgart sind wir an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern haben Zugang zu einer Vielzahl von Versicherern und Produkten. Dadurch können wir Ihnen eine breite Auswahl an Versicherungen bieten und diejenige auswählen, die am besten zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt.

Wir sind uns bewusst, dass Versicherungen oft kompliziert sind und viele Fragen aufwerfen können. Deshalb stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Auswahl der passenden Versicherungslösung zu helfen. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Optionen und helfen Ihnen, die Versicherungsbedingungen zu verstehen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Unsere Dienstleistungen enden jedoch nicht bei der Auswahl der Versicherung. Wir begleiten Sie auch während des gesamten Versicherungszeitraums und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie eine Schadensmeldung einreichen müssen. Wir helfen Ihnen, den Schaden schnell und unkompliziert zu regulieren und sorgen dafür, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.

Als Ver­sicherungs­makler in Stuttgart ist es uns wichtig, unseren Kunden qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir wissen, dass jeder Kunde einzigartig ist und dass es keine "one-size-fits-all"-Lösung gibt. Deshalb setzen wir uns für eine individuelle Beratung und Betreuung unserer Kunden ein.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam eine Versicherungslösung finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

 

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Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt. Welche Kranken­ver­si­che­rung ist also die richtige? Wie unterscheiden sich die einzelne...mehr ]


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Beamter oder Beamtenanwärter

Sie sind gerade frisch gebackener Beamter oder Beamtenanwärter oder werden in Kürze verbeamtet? Glückwunsch! Jetzt stehen Sie vor zwei wichtigen Entscheidungen:

  1. Die Entscheidung über das „Ob„: Wechseln Sie – wie 93% aller Beamten – in die Private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte (PKV) oder entscheiden Sie sich in einer Handvoll von Bundesländern unwiderruflich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung (GKV).
  2. Die Entscheidung über das „Wie„: Welchen PKV Anbieter wählen Sie aus fast 50 Krankenversicherern aus? Und welcher der jeweils angebotenen Tarife passt am besten zu Ihren persönlichen Anforderungen?

Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher und sicherer zum für Sie richtigen Ergebnis. Wir haben schon sehr viele Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter, Juristen wie Richter und Staatsanwälte, Attachés, Lehrer, Referenten, Finanzwirte, Verwaltungswirte, etc. erfolgreich auf diesem Weg begleitet.


Die Beihilfe – Ihr Zuschuss durch den Dienstherrn

Wenn ein Beamter krank wird, beteiligt sich der Staat an dessen medizinischen Behandlungskosten. Man nennt diesen Zuschuss Beihilfe. Die Höhe des Beihilfesatzes hängt zum einen unmittelbar davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten. Zum anderen erhöht sich die Beihilfe unter Umständen, wenn Sie als beihilfeberechtigte Person Kinder bekommen, sich in Elternzeit befinden, ein Ruhegehalt aufgrund einer Dienstunfähigkeit oder eine Pension beziehen.In der Regel startet man in nahezu allen Bundesländern sowie als Bundesbeamter mit 50 Prozent Beihilfeanspruch. Sofern es zwei berücksichtigungsfähige Kinder gibt, steigt der Beihilfebemessungssatz meist auf 70 Prozent an. Sofern sich der Zuschuss durch die Beihilfe ändert, sollten Sie Ihren Krankenversicherer immer zeitnah informieren. Innerhalb von sechs Monaten kann der Versicherungsschutz dann rückwirkend und ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.

Freie Heilfürsorge

Eine Alternative zur Beihilfe stellt die freie Heilfürsorge dar. Ob Sie einen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten und welcher Berufsgruppe Sie angehören. Auch wenn Sie selbst freie Heilfürsorge beziehen, sind Ihre Familienangehörigen in aller Regel nur beihilfeberechtigt. Bei der freien Heilfürsorge werden im Gegensatz zur Beihilfe die vollen Krankheitskosten des Beamten vom Staat übernommen. Heilfürsorgeberechtigte benötigen daher keine beihilfekonforme Kranken­ver­si­che­rung, sondern lediglich eine PKV-Anwartschaft. Diese sichert den zukünftigen Zugang in die private Kranken­ver­si­che­rung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies ist insofern wichtig, da z.B. durch die Pensionierung die freie Heilfürsorge wegfällt und infolgedessen ein Beihilfeanspruch entsteht.

PKV oder GKV?

In den meisten Bundesländern gilt das Prinzip der individuellen Beihilfe. Da Beamte hierbei nur ihre Restkosten über eine PKV absichern müssen, ist der Beitrag für die Kranken­ver­si­che­rung verhältnismäßig günstig. Sofern der Beamte allerdings in der gesetzlichen Krankenkasse verbleibt, erhält er keinen Beitragszuschuss durch den Dienstherrn, wie es bei Angestellten der Fall ist. Er muss hierbei 100 Prozent der Beiträge selbst tragen, was in Anbetracht der jeweiligen Besoldungs- und Erfahrungsgruppe durchaus sehr teuer werden kann.Nur in wenigen Bundesländern können Sie optional die pauschale Beihilfe wählen. Hierbei verbleibt der Beamte in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung und erhält einen Zuschuss zu den Beiträgen. Dieses Modell birgt aus unserer Sicht jedoch enorme Risiken für den Beamten, beispielsweise wenn man zu einem späteren Zeitpunkt in ein anderes Bundesland zieht und dort nicht die pauschale Beihilfe angeboten wird oder wenn im Alter aufgrund des freiwilligen Versichertenstatus sämtliche Einnahmen zur Beitragsberechnung herangezogen werden.Grundsätzlich ist es so, dass es eine Leistungsgarantie in der privaten Kranken­ver­si­che­rung gibt. Versicherte Leistungen können Ihnen nicht gekürzt werden. So kann der Versicherer Ihre im Tarif vereinbarten Zahnleistungen beispielsweise nicht reduzieren, sofern Sie aus dessen Sicht zu häufig einen Zahnarzt aufgesucht und hohe Kosten verursacht haben. Allerdings ist bei Beamten immer zu berücksichtigen, dass diese nicht zu 100 Prozent privat versichert sind. Einen Großteil der Leistungen bezieht ein Beamter von der Beihilfe. Beihilfeleistungen sind nicht garantiert und können sich ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenkasse im Laufe der Zeit verändern. Dies müssen Sie als Beihilfeempfänger zunächst einmal hinnehmen. Sie können dem jedoch allerdings zum Teil entgegenwirken, nämlichn indem Sie einen PKV-Anbieter mit einem besonders zukunftssicheren Beihilfeergänzungstarif auswählen.Nahezu alle privaten Krankenversicherer gewähren eine Beitragsrückerstattung, sofern für ein Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht werden. Manche Anbieter zahlen Ihnen sogar auch dann einen Teil der Beiträge zurück, selbst wenn Sie Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen einreichen. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass die Beitragsrückerstattung an sich und deren Höhe keine auf Dauer garantierte Leistung ist. Bei der Auswahl eines Tarifes sollte dieser Punkt also nur eine untergeordnete Rolle spielen.In der privaten Kranken­ver­si­che­rung gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Für jedes Kind muss ein eigener Beitrag gezahlt werden. Da der Beihilfezuschuss für den Kindertarif allerdings 80 Prozent beträgt und noch keine Alterungsrückstellung angespart werden, ist der zu zahlende Beitrag in aller Regel sehr überschaubar.Zudem spielt in der privaten Kranken­ver­si­che­rung die Einkommenshöhe keine Rolle. Sollten Sie also einmal nur in Teilzeit arbeiten, so hat dies nicht zur Folge, dass sich Ihr Beitrag reduziert.

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