Filderstadt/Stuttgart: Privathaftpflichtversicherung

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Wer anderen Schaden zufügt

Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Per­sonen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haft­pflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

 

Die Grundlagen

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.

Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall.

Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.

Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.

Leistungsumfang

Die Haft­pflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.

Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haft­pflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.

Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haft­pflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haft­pflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.

Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haft­pflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.

Wer ist versichert?

Die Haft­pflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haft­pflichtversicherung geschützt.

Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.

Lückenloser Schutz
Der Haft­pflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haft­pflichtversicherung.

Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haft­pflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.

Thema Kosten

Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.

Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen guten Haft­pflichtschutz. Eine private Haft­pflichtversicherung für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.

Typische Schadensfälle

Das private Haft­pflichtrisiko wird oft unterschätzt - oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haft­pflicht für den Schaden auf.

Auch Per­sonenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine Haft­pflichtversicherung besitzt.

Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Ge­bäude­ver­si­che­rung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.

Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.

Der richtige Vertrag

Welchen Haft­pflichtschutz brauche ich?
Der unfassende Schutz einer privaten Haft­pflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten. 

Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden: für Autos, Motorräder, Mofas u.ä. ist eine Kraftfahrzeug-Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen, brauchen Sie eine Sportboot-Haft­pflicht. Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren schließen eine besondere Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ab.

Spezielle Haft­pflicht für Vermieter und Bauherren
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflichtversicherung.

Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haft­pflichtversicherung erforderlich.


Was leistet Ihre Haft­pflichtversicherung?


Warum benötige ich eine private Haft­pflichtversicherung?

1. Schutz vor finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen:

Die private Haft­pflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen, die sich aus Schadensersatzansprüchen Dritter ergeben können. Wenn Sie versehentlich das Eigentum oder die Gesundheit einer anderen Person schädigen, deckt die Haft­pflichtversicherung die anfallenden Kosten.

2. Abdeckung von Sachschäden:

Wenn Sie versehentlich fremdes Eigentum beschädigen, sei es in der Wohnung eines Freundes oder auf der Straße, übernimmt die Haft­pflichtversicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz.

3. Schutz bei Per­sonenschäden:

Bei Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die Sie jemand anderem zufügen, übernimmt die Haft­pflichtversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und mögliche Schmerzensgeldforderungen.

4. Deckung bei Vermögensschäden:

Falls durch Ihr Verschulden finanzielle Einbußen bei Dritten entstehen, beispielsweise durch die Beschädigung von beruflich genutzten Geräten, bietet die Haft­pflichtversicherung Schutz.

5. Unterstützung bei unberechtigten Forderungen:

Die Versicherung prüft im Schadensfall auch die Berechtigung von Schadensersatzforderungen. Falls eine Forderung unberechtigt ist, wehrt die Haft­pflichtversicherung diese ab.

6. Schutz in der Freizeit:

Die Haft­pflichtversicherung gilt nicht nur im eigenen Zuhause, sondern auch bei Freizeitaktivitäten. Ob beim Sport, im Urlaub oder bei Veranstaltungen – Sie sind abgesichert.

7. Schutz für Familie und Mitbewohner:

Viele Haft­pflichtversicherungen decken nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch Familienangehörige und Mitbewohner ab, selbst wenn sie nicht denselben Nachnamen tragen.

8. Deckung von Schlüsselverlust:

Wenn Sie den Schlüssel zu einer gemieteten Unterkunft verlieren und dadurch ein Schaden entsteht, kann die Haft­pflichtversicherung für die Kosten aufkommen.

9. Schutz im Ausland:

Viele Haft­pflichtversicherungen bieten auch Schutz im Ausland. Falls Sie während einer Reise unbeabsichtigt Schaden verursachen, sind Sie durch die Police abgesichert.

10. Schutz bei deliktunfähigen Kindern:

Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig, das heißt, sie können nicht für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden. Die Haft­pflichtversicherung übernimmt jedoch auch für Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden.

11. Rechtliche Unterstützung:

Die Haft­pflichtversicherung bietet oft auch rechtliche Unterstützung, indem sie die Kosten für Anwälte übernimmt, um Ihre Interessen zu verteidigen, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Die private Haft­pflichtversicherung bietet somit einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Risiken, die aus alltäglichen Situationen entstehen können, und stellt sicher, dass Sie im Falle eines Schadens nicht selbst für die Kosten aufkommen müssen.


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