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Berufs­unfähig­keitsberatung

für Ingenieure

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure: 7 Vorteile einer Zusammenarbeit mit der Bohn-Finanz GmbH

BU, Berufsunfähigkeit, Rente, Ingenieure, Beratung

 

Als Ingenieur sind Sie Tag für Tag mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Ihre Arbeit erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch eine gute Planung für Ihre finanzielle Zukunft. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ist dabei ein entscheidender Baustein, um Ihre Existenz abzusichern. Als spezialisierter Ver­sicherungs­makler versteht die Bohn-Finanz GmbH die einzigartigen Anforderungen von Ingenieuren und bietet maßgeschneiderte Lösungen, die Ihnen helfen, sich gegen die finanziellen Risiken einer Berufs­unfähig­keit abzusichern. Hier sind 7 Vorteile, die Sie durch eine Zusammenarbeit mit uns erhalten:

  1. Fachspezifische Beratung: Unsere Experten bei der Bohn-Finanz GmbH sind nicht nur Versicherungsexperten, sondern auch mit den spezifischen Anforderungen und Risiken des Ingenieurberufs vertraut. Wir verstehen die besonderen Risiken, die mit Ihrem Beruf einhergehen, und können Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  2. Umfassende Risikoanalyse: Wir nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die Risiken für Ihre Berufs­unfähig­keit zu identifizieren. Basierend auf dieser Analyse entwickeln wir einen maßgeschneiderten Versicherungsplan, der alle relevanten Risiken abdeckt und Ihnen maximalen Schutz bietet.

  3. Auswahl aus verschiedenen Versicherungsanbietern: Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler arbeiten wir mit einer Vielzahl von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zusammen. Dadurch können wir Ihnen eine breite Palette von Versicherungsoptionen anbieten und sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Deckung zum besten Preis erhalten.

  4. Transparente Beratung: Wir legen großen Wert auf Transparenz und stellen sicher, dass Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Bei der Bohn-Finanz GmbH erhalten Sie klare und verständliche Erklärungen zu den verschiedenen Versicherungsoptionen, damit Sie genau wissen, was Sie bekommen.

  5. Flexible Vertragsbedingungen: Wir wissen, dass sich Ihre Lebensumstände im Laufe der Zeit ändern können. Daher bieten wir flexible Vertragsbedingungen an, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Versicherungsschutz bei Bedarf anzupassen, ohne dass Sie gleich einen neuen Vertrag abschließen müssen.

  6. Schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung: Im Falle einer Berufs­unfähig­keit stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Versicherungsfalls. Wir setzen alles daran, den Prozess so reibungslos und unkompliziert wie möglich zu gestalten, damit Sie sich in dieser schwierigen Zeit auf das Wesentliche konzentrieren können.

  7. Langfristige Partnerschaft: Bei der Bohn-Finanz GmbH streben wir langfristige Partnerschaften mit unseren Kunden an. Wir sind auch nach Vertragsabschluss für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Versicherungsschutz stets Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht.

Fazit: Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ist für Ingenieure von entscheidender Bedeutung, um sich gegen die finanziellen Risiken einer Berufs­unfähig­keit abzusichern. Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Ver­sicherungs­makler wie der Bohn-Finanz GmbH bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, darunter fachspezifische Beratung, umfassende Risikoanalyse und flexible Vertragsbedingungen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere maßgeschneiderten Versicherungslösungen für Ingenieure zu erfahren und Ihren Versicherungsschutz zu optimieren.

 

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Worauf muss man bei der BU achten, damit Sie am Ende nicht eine böse Überraschung erleben?


Berufsunfähigkeit / Vergleich: Wie sieht die Leistung in der Praxis aus?

Die meisten Entscheidungen fallen bei BU-Leistungsprüfungen zugunsten der Versicherten aus. Nach wie vor bleiben psychische Erkrankungen BU-Auslöser Nummer 1. Bei der Bearbeitungsdauer gibt es Luft nach oben und wie sich die Corona-Krise auf die Leistungspraxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Das ergibt eine aktuelle Studie von Franke und Bornberg.

(Artikel aus Asscompakt erschienen am 11.06.2021 von Michael Franke)

Die BU-Leistungspraxis unter der Lupe

Die Arbeitskraftabsicherung ist derzeit in aller Munde. Kaum vergeht ein Tag ohne Studien oder Ratings rund um BU, EU oder Grundfähigkeitstarife. Besonders in der „Königsdisziplin“, der Berufs­unfähig­keitsversicherung, kommt es nicht nur auf die Beschaffenheit der Produkte an, sondern es stellt sich auch die Frage, wie es um die Regulierung bestellt ist. Die 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg, die die BU-Leistungsregulierung aktuell unter die Lupe nimmt, basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung zu Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019 von Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer schützen mehr als sieben Millionen Kunden und Kundinnen vor den finanziellen Folgen einer Berufs­unfähig­keit.

Und so schneiden die teilnehmenden Versicherer diesmal ab: Allianz, Zurich und erstmals auch Gothaer sind die Teilnehmer des in die Studie integrierten BU-Leistungspraxisratings. Die Gothaer erreicht hier mit 68% der möglichen Punkte auf Anhieb die Note FF+, die Zurich schneidet vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielt mit 90% der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+.

An der BU-Leistungspraxisstudie nehmen darüber hinaus ERGO Vorsorge (82% der möglichen Punkte), Generali Deutschland (vormals AachenMünchener; 81%), HDI und Nürnberger (jeweils 82%) teil. Sie stellen sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des umfassenden BU-Unternehmensratings. In dieser Zeit konnten sie ihre BU-Leistungspraxis den Analysten zufolge kontinuierlich optimieren.

Vier von fünf Entscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer

Laut BU-Leistungspraxisstudie fallen vier von fünf BU-Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife also ins Leere, so die Analyse von Franke und Bornberg. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positiv-Selektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Sie sehen ihre Teilnahme als Chance, interne Prozesse nach objektiven Kriterien analysieren zu lassen und sich mit anderen Marktteilnehmern zu messen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, kommentiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Bearbeitungsdauer ausbaufähig

Und wie steht es um den oft verlautbarten Vorwurf der Leistungsverzögerung? Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung einer vermuteten Berufs­unfähig­keit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers (Datum des Postausgangs). Die durchschnittliche Dauer hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (2019: 174 Tage bei Ablehnung respektive 159 Tage bei Anerkennung). Nach 100 Tagen sind knapp 40% aller Anerkennungen entschieden Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert die Regulierung allerdings deutlich länger, was die Analysten von Franke und Bornberg vor allem auf einen Mangel an Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Unfällen auf zeitintensive Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurückführen. Vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Leistungsentscheidung dauert es bei den untersuchten Versicherern immerhin noch knapp 20 Tage – und damit mehr, als der aktuelle AVB-Standard von zehn Arbeitstagen respektive 14 Kalendertagen vorsieht.

 

Hauptgrund für Ablehnungen: BU-Grad nicht erreicht

Nun aber zu den Gründen für die Ablehnungen: Laut Studie wurden knapp zwei Drittel aller Ablehnungen ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird. Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68% der Ablehnungen verantwortlich. In der Vorjahresstudie war ein zu niedriger BU-Grad lediglich bei 55% aller Ablehnungen ursächlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren hingegen an Bedeutung: Auf sie entfällt aktuell ein Fünftel der Ablehnungen gegenüber einem Viertel im Jahr zuvor. Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote allerdings bei jungen Erwachsenen: Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufs­unfähig­keit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

 

Psychische Erkrankungen bleiben BU-Auslöser Nummer 1

Bei den Gründen für eine Berufs­unfähig­keit zeigt auch die Studie von Franke und Bornberg ein bereits gewohntes Bild: In der gesetzlichen Rentenversicherung waren psychische Erkrankungen für knapp 43% aller Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2019 verantwortlich. Bei privaten BU-Verträgen ist der Einfluss nicht ganz so groß, trotzdem haben Krank­hei­ten der Psyche ihre Position als BU-Auslöser Nummer 1 mit knapp 28% der anerkannten BU-Fälle weiter ausgebaut. Laut Michael Franke berge diese Entwicklung für BU-Versicherer „einigen Sprengstoff“, denn auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit. 

 

Krebs: Nahezu alle Fälle anerkannt

Je nach Art der Krankheit variiert der BU-Leistungspraxisstudie zufolge die Anerkennungsquote stark: Während beispielsweise bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) nahezu zehn von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen lediglich 71%. Krank­hei­ten des Nervensystems (beispielsweise Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie sowie Lähmungssyndrome) führen immerhin noch in vier von fünf Fällen zur Anerkennung.

Erstmals wurde im Rahmen der BU- Leistungspraxisstudie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In knapp der Hälfte der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei etwas mehr als einem Drittel der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12% der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

 

Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden?

Da es sich um BU-Anträge aus dem Jahr 2019 handelt, kommen Covid-19-Erkrankungen als Leistungsauslöser für Berufs­unfähig­keit im Rahmen dieser Untersuchung zwar noch nicht in Betracht, trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang mit Covid-19 im BU-Leistungsprozess. Michael Franke sieht diese Aussagen kritisch. Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. „Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen ver­sichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Michael Franke. (ad)


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