Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.
Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung.
Neben der Privathaftpflichtversicherung und dem Hausratschutz ist sie für Hausbesitzer unentbehrlich: nach einem Brand, aber auch durch Wasser, Sturm oder Überschwemmung kann der Schaden Sie schnell an die Grenzen Ihrer finanziellen Belastbarkeit bringen.
Gut geschützt sind Sie im Ernstfall nur, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung in Ihrem Policenordner haben.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.
Auch Gebäudezubehör ist versichert
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient - zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.
Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden.
Das Haus und sein Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.
Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, durch einen Sturmschaden Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.
Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.
Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.
Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Gebäudeversicherung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.
Risiken können auch einzeln versichert werden
Da die Gebäudeversicherung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln versichern.
Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.
Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.
Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.
In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.
Regional bedingte Risikozuschläge
Der Basisschutz der Gebäudeversicherung umfasst Brand-, Leitungswasser-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden.
Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein - vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck.
Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Gebäudeversicherung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.
Die Versicherungssumme wird aus amtlichen Daten und anerkannten Normverfahren ermittelt. Der PDF-Gebäude Report nennt alle herangezogenen Daten - die automatisch ermittelten genauso wie die manuell angegebenen Ausbau- und Ausstattungsmerkmale. Kartenansicht, Luftbild und Gebäudeumrisse ergänzen die Dokumentation und ermöglichen einen einfachen Abgleich mit den realen Verhältnissen. Angegeben werden auch die Berechnungsverfahren. Standardwerte werden erläutert und sind damit auch für Sie nachvollziehbar.
Folgende Versicherer akzeptieren den Unterversicherungsverzicht, wenn Ihr Gebäude mit "Wert14" analysiert wurde.
1. Allianz Versicherungs-AG
2. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG
3. AXA Konzern AG
4. Basler Versicherungen
5. BGV / Badische Versicherungen
6. Concordia
7. Dialog Versicherung AG
8. Ergo Versicherung AG
9. GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
10. Hübener Versicherungs-AG
11. INTER Allgemeine Versicherung AG
12. Mannheimer Versicherung AG
13. ÖSA Versicherungen
14. Rhion Versicherung AG
15. Schleswiger Versicherungsverein a.G.
16. SIGNAL IDUNA
17. VHV Versicherungen
18. Zurich Gruppe Deutschland
Das Wetter, macht uns in den letzten Jahren immer mehr zu schaffen. Auf heiße Sommertage, folgen immer öfters, Gewitter mit teilweise extremen Starkregen & Hagel.
Auf der anderen Seite erleben wir leider immer öfter bei der Prüfung von bestehenden Wohngebäudeversicherungen, dass die Verträge „uralt“ sind und die Gebäude nur teilweise mit 50% Ihres Wertes versichert sind. Des Weiteren fehlen sehr oft wichtige Bausteine im Versicherungspaket.
Ganz grundsätzlich können Sie folgende Bausteine sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in Ihrer Hausratversicherung absichern:
Darüber hinaus, raten wir zusätzlich den Baustein „unbenannte Gefahren“ oder eine „Allgefahrendeckung“ abzuschließen.
Auf dem Markt gibt es zwei unterschiedliche Art und Weisen, wie die „richtige“ Versicherungssumme festgestellt wird.
Hierzu ein Rechenbeispiel:
Wert 1914: 20.000 Mark
Multipliziert mit dem Baupreisindex im Jahr 2017 von 1358,3
Dividiert durch 100
Ergibt sich ein Wert von 271.666€ €
Achtung Bitte beachten!!!
Der Wert 1914 ist nur für die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung ausschlaggebend. Sie können mit dem Wert 1914 nicht den aktuellen Verkaufspreis eines Gebäudes berechnen!
Fazit: Egal nach welchen Tarifierungsmodell Ihr Objekt versichert ist, wichtig ist, dass die Basisdaten zur Ermittlung der richtigen Summe passen, damit Sie im Schadensfall nicht im Regen stehen!
Anhaltende Regenfälle oder Schneeschmelzen sorgen immer wieder dafür, dass Flüsse und Bäche über die Ufer treten. Die Folge sind mehr oder minder schwere Überschwemmungen. Mit einer Elementarschadenversicherung können solche Risiken versichert werden. Doch nicht alle Häuser in Deutschland sind in gleicher Weise dem Überschwemmungsrisiko ausgesetzt. Um das Risiko für die jeweilige Region einschätzen zu können, haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen „ZÜRS Geo“ entwickelt. Mit dem System können darüber hinaus auch Umweltrisiken eingeschätzt werden.
Überschwemmungsrisiko richtig kalkulieren
ZÜRS Geo hilft den Versicherern bei der Beantwortung der Frage, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Diese Information hilft Ihnen bei der Kalkulation des Versicherungsbeitrags der Elementarschadenversicherung. In das System wurden insgesamt über 21 Millionen Adressen eingespeist. Je nachdem wie hoch das Überschwemmungsrisiko ist, wird jede Adresse einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet:
In der Gefährdungsklasse 2 sind auch Objekte enthalten, die durch einen Deich geschützt sind. Voraussetzung: Der Deich ist so gebaut, dass er zumindest ein 100-jährliches Hochwasser abhält. Ansonsten sind diese Objekte in der Gefährdungsklasse 3. Das Augusthochwasser 2002 und das Junihochwasser 2013 haben gezeigt: Wenn es zu einem Versagen des Deiches kommt, sind die Schäden bei den Objekten, die durch diesen Deich geschützt werden sollten, oft sehr hoch.
ZÜRS berücksichtig zudem auch Gebäude, die nicht mehr als 100 Meter von einem Bach entfernt liegen (Bachzone). Diese Bachinformation wird zusätzlich zur Gefährdungsklasse angezeigt. Die Bachinformation ist besonders für Risiken in der Gefährdungsklasse 1 eine wichtige Zusatzinformation. Denn bei größeren Überschwemmungen hat sich gezeigt, dass ein nennenswerter Teil der Schäden in der Bachzone liegt – und dann die Schäden größer sind.
Umwelthaftungsrisiken erkennen
In ZÜRS Geo können zudem Umwelthaftungsrisiken abgefragt werden. Seit Ende 2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz sind völlig neue öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst entstanden. Neu ist dabei die Haftung für Biodiversitätsschäden, die Schädigung besonders geschützter natürlicher Lebensräume (z. B. Vogelschutzgebiete) sowie besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten durch jede Form der beruflichen Tätigkeit. Mit ZÜRS Geo kann das Risiko für jeden Standort in Bezug auf Umweltschäden angezeigt werden.
GDV Artikel vom 18.10.2017