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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte im Großraum Stuttgart

Du startest als Beamtin oder Beamter auf Probe und fragst dich, was dein Dienstherr bei gesundheitlichen Problemen übernimmt? Wir zeigen dir, worauf es dabei im Vertrag ankommt.

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Dienstunfähigkeitsschutz: das steckt hinter dem Begriff


Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist keine eigene Vertragsart. Es handelt sich um eine Berufs­unfähig­keitsversicherung, die um eine Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt wird. Sie zahlt eine vorher vereinbarte monatliche Rente, wenn du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr versehen kannst und die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer urteilt. Ob du dienstunfähig bist, stellt dein Dienstherr nach beamtenrechtlichen Regeln fest, in der Regel nach einer amtsärztlichen Untersuchung. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich danach, wie weit er diese Entscheidung anerkennt. Genau das regelt die Dienstunfähigkeitsklausel, und sie fällt je nach Tarif unterschiedlich aus.

Für dich heißt das: Nicht die Bezeichnung im Angebot ist wichtig, sondern der Wortlaut der Bedingungen. Zwei Verträge, die beide mit einer DU-Klausel werben, können im Leistungsfall sehr unterschiedlich reagieren.


Zwischen Ernennungsurkunde und erstem Gehalt

Die Urkunde ist unterschrieben, das erste Gehalt läuft, und im Posteingang liegen Angebote von Anbietern, die auf Berufsstarter warten. Gleichzeitig kommen Fragen auf, die weder eine schnelle Recherche im Netz noch der Flurfunk sauber beantworten: Was übernimmt der Dienstherr, wenn gesundheitlich etwas passiert, und was nicht?

Wer als Beamtin oder Beamter auf Probe startet, entscheidet in dieser Phase über Verträge, die Jahrzehnte laufen. Deshalb bringt ein genauer Blick jetzt mehr als jede Korrektur in zehn Jahren.


Die Dienstunfähigkeitsklausel entscheidet über den Leistungsfall


Ob ein Vertrag zu deinem Beamtenverhältnis passt, hängt am Wortlaut der Dienstunfähigkeitsklausel. Sie legt fest, wie der Versicherer mit der Entscheidung deines Dienstherrn umgeht. Die Unterschiede sind größer, als der einheitliche Begriff vermuten lässt.


Vollständige Anerkennung der Ruhestandsversetzung

Bei einer sogenannten echten Dienstunfähigkeitsklausel erkennt der Versicherer die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Leistungsfall an und bewertet deinen Gesundheitszustand nicht noch einmal eigenständig. Wie weit diese Anerkennung reicht und welche Nachweise verlangt werden, steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Klauseln mit zusätzlicher Prüfung

Andere Tarife behalten sich vor, zusätzlich die vertragliche Definition von Berufsunfähigkeit zu prüfen. Dann kann der Fall eintreten, dass dein Dienstherr dich in den Ruhestand versetzt, der Versicherer aber zu einem anderen Ergebnis kommt. Erkennbar ist das an den Bedingungen, nicht am Produktnamen.

Teilzeit, anderes Amt, andere Verwendung

Dein Dienstherr muss dich nicht zwingend in den Ruhestand versetzen. Möglich sind auch eine begrenzte Dienstfähigkeit in Teilzeit oder eine anderweitige Verwendung in einem anderen Amt. Ob der Vertrag in diesen Fällen leistet und ob er dich auf eine solche Tätigkeit verweisen darf, regeln die Bedingungen unterschiedlich.


Auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit: was dein Status bedeutet


Beamte auf Widerruf

Im Vorbereitungsdienst ist die Absicherung über den Dienstherrn am schwächsten ausgeprägt. Wer den Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht fortsetzen kann, wird im Grundsatz entlassen und für die abgeleistete Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Beamte auf Probe

Ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit ist in dieser Phase im Grundsatz nur nach einem Dienstunfall vorgesehen. Andernfalls endet das Beamtenverhältnis mit der Entlassung. Die Weichen für eigenen Schutz werden also vor dem Ernstfall gestellt.

Beamte auf Lebenszeit

Hier besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt, dessen Höhe sich nach Besoldung und geleisteter Dienstzeit richtet. Gerade in den ersten Dienstjahren kann der Abstand zu den bisherigen Bezügen deutlich ausfallen.

Dein Gesundheitszustand heute

Jeder Antrag wird anhand der Gesundheitsfragen zum Antragszeitpunkt geprüft. Erkrankungen, die danach auftreten, ändern nichts mehr an einem bereits geschlossenen Vertrag. Frühere Behandlungen musst du dagegen vollständig angeben.


Deine Lücke in konkreten Zahlen

Im ersten Gespräch rechnen wir durch, was dein Dienstherr in deinem Status übernimmt und welcher Teil deines Einkommens ohne eigenen Vertrag fehlt. Aus einem unguten Gefühl wird ein Betrag, über den du selbst entscheiden kannst.

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Woran du einen passenden Vertrag erkennst


Der Beitrag sagt nichts darüber, wann gezahlt wird. Diese Punkte entscheiden darüber, ob ein Angebot zu deiner Laufbahn passt:

  • Der Wortlaut der Dienstunfähigkeitsklausel und die Frage, ob der Versicherer die Entscheidung deines Dienstherrn anerkennt.
  • Die Regelungen zur begrenzten Dienstfähigkeit und zur Verweisung auf ein anderes Amt.
  • Die Nachversicherungsgarantien, also die Anlässe, zu denen der Tarif eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung vorsieht.
  • Die vereinbarte Rentenhöhe und das Endalter, bis zu dem der Schutz läuft.
  • Die Gesundheitsfragen und der Umgang des Versicherers mit Vorerkrankungen.

Die Gesundheitsfragen sind der Teil, der sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren lässt. Wer sie sorgfältig beantwortet, verringert das Risiko von Streit im Leistungsfall. Wenn parallel eine private Kranken­ver­si­che­rung mit Beihilfe ansteht, lohnt es sich, den Gesundheitszustand in einem Zug zu klären, weil beide Anträge danach fragen. Die Beihilfe und die Wahl des Kranken­ver­si­che­rungsschutzes sind ein eigenes Thema und gehören in einen eigenen Termin.


Beratung mit Plan statt Verkauf auf Verdacht

Von Filderstadt aus begleiten wir Beamtinnen und Beamte im Großraum Stuttgart. Als Ver­sicherungs­makler ver­gleichen wir den Markt unabhängig und erklären dir, was in den Bedingungen steht und was das für deinen Dienst bedeutet.

Die Beratung teilen wir in mehrere Termine auf: zuerst die Absicherung von Risiken und das Thema Gesundheit, danach die Sachversicherungen, zuletzt Sparen und Anlegen. Einen Vertrag schließen wir in einem Beratungstermin nicht ab. Dafür vereinbaren wir einen eigenen Termin.


Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung


Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufs­unfähig­keit?

Dienstunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht, Berufs­unfähig­keit einer aus dem Versicherungsvertrag. Über deine Dienstunfähigkeit entscheidet dein Dienstherr mit Blick auf dein Amt, meist nach einer amtsärztlichen Untersuchung. Berufs­unfähig­keit definiert der Versicherer in seinen Bedingungen; viele Bedingungswerke setzen sie ab einem Grad von 50 Prozent der zuletzt ausgeübten Tätigkeit an. Beides kann auseinanderfallen: Du kannst aus Sicht deines Dienstherrn dienstunfähig sein, ohne die vertragliche Definition von Berufs­unfähig­keit zu erfüllen. Deshalb ist die Dienstunfähigkeitsklausel der Punkt, an dem sich der Schutz entscheidet.

Brauche ich schon als Beamter auf Probe einen eigenen Schutz?

Das hängt von deinem Status, deiner familiären Situation und deinem Gesundheitszustand ab. Fachlich sprechen zwei Gründe für eine frühe Prüfung: In der Probezeit ist eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit im Grundsatz nur nach einem Dienstunfall vorgesehen. Und der Antrag richtet sich immer nach dem Gesundheitszustand am Tag der Antragstellung. Wer später prüft, hat häufig mehr Behandlungen anzugeben. Welche Rentenhöhe und welche Laufzeit zu dir passen, ergibt sich erst aus deinen Bezügen und deinen laufenden Ausgaben.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht, weil der Beitrag von mehreren Faktoren abhängt: Eintrittsalter, vereinbarte Rentenhöhe, Laufzeit bis zum gewünschten Endalter, Gesundheitszustand, deine Tätigkeit und die Einstufung durch den Versicherer sowie die Qualität der Bedingungen. Zwei Angebote mit ähnlichem Beitrag können im Leistungsfall unterschiedlich reagieren. Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge: zuerst festlegen, welcher Schutz gebraucht wird, danach Bedingungen und Beiträge ver­gleichen.

Was gilt, wenn ich nur noch in Teilzeit Dienst tun kann?

Dann kommt die begrenzte Dienstfähigkeit ins Spiel, bei der dein Dienstherr dich weiterbeschäftigt, statt dich in den Ruhestand zu versetzen. Für deinen Vertrag ist entscheidend, ob die Bedingungen diesen Fall ausdrücklich regeln. Manche Tarife leisten dann anteilig, andere knüpfen die Zahlung an weitere Voraussetzungen, wieder andere sehen dazu nichts vor. Diese Frage solltest du vor dem Antrag klären, nicht im Leistungsfall.

Kann ich die Rente später erhöhen?

Das ist über Nachversicherungsgarantien möglich, sofern der Tarif sie vorsieht. Typische Anlässe sind die Verbeamtung auf Lebenszeit, eine Beförderung, Heirat oder die Geburt eines Kindes. Welche Anlässe gelten, welche Fristen dafür laufen und bis zu welcher Obergrenze erhöht werden kann, steht im jeweiligen Vertrag. Daneben gibt es die Beitragsdynamik, mit der die Rente in festgelegten Schritten mitwächst. Beides solltest du vor Abschluss prüfen, weil sich die Bedingungen eines geschlossenen Vertrags nicht mehr ändern lassen.

Was sollte ich zum ersten Gespräch mitbringen?

Hilfreich sind deine aktuelle Bezügemitteilung, Unterlagen zu bereits bestehenden Verträgen und ein grober Überblick über deine monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Wenn du Behandlungen oder Diagnosen der letzten Jahre im Kopf hast, notiere sie dir vorab, denn sie beeinflussen die Auswahl der Versicherer. Fehlt etwas davon, halten wir das Gespräch trotzdem, und du reichst die Unterlagen später nach.


Solange die Weichen noch offen sind

Dein Gesundheitszustand von heute ist die Grundlage für jeden Vertrag, den du in den nächsten Jahrzehnten abschließt. Am Anfang der Laufbahn hast du dabei den größten Spielraum.

Schreib uns kurz, in welchem Status du gerade bist. Wir melden uns und klären mit dir, welchen Teil dein Dienstherr im Ernstfall übernimmt und welcher Teil deines Einkommens ohne eigenen Vertrag ungesichert bliebe.


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