Nachversicherungsgarantie bzw. Garantien

Da ein BU-Vertrag eine sehr lange Laufzeit hat, sind die Nachversicherungsgarantieren ein sehr wichtiger Faktor, damit Sie Ihren Vertrag flexibel auf Ihre aktulle Lebenssituation anpassen können. Konkret geht es hier um um die 3 entscheidenden Worte!

 

-ohne erneute Gesundheitsprüfung-

 

Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre vereinbarte Rentenleistung bei Berufs­unfähig­keit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Beispiele:

  • Heirat der Versicherten Person bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt eines Kindes der Versicherten Person
  • Adoption eines Kindes durch die Versicherte Person
  • Wiederaufnahme der Berufstätigkeit innerhalb von 18 Monaten nach der Geburt eines Kindes der  Versicherten Person
  • Scheidung der Versicherten Person bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Durchführung eines Versorgungsausgleichs zulasten der Versicherten Person
  • Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation (z. B. Berufsausbildung, Meisterbrief, Berufsakademie, Studium) durch die Versicherte Person
  • Aufnahme einer hauptberuflichen nicht-selbstständigen Vollzeittätigkeit in Festanstellung durch die Versicherte Person
  • Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttogehalts der Versicherten Person um mindestens zehn Prozent (z. B. nach Karrieresprung, nach Wechsel des Arbeitgebers, nach Abschluss der Schulausbildung, des Studiums oder einer Promotion, nach Abschluss einer beruflichen Qualifi-kation wie Berufsausbildungsabschluss, Meisterbrief)
  • Gehaltssteigerung, die bei der Versicherten Person zum erstmaligen Überschreiten der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung führt
  • nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre vor Optionsausübung im Vergleich zum Gewinn bei Antragstellung um mindestens 30 Prozent, wenn die Versicherte Person selbstständig tätig ist
  • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversorgung der Versicherten Person aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Alters­vorsorge oder einem berufsständ-schen Versorgungswerk, in dem die Ver-
    sicherte Person aufgrund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist
  • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Bereich oder zum Erwerb von selbst genutztem Immobilieneigentum durch die Versicherte Person in Höhe von mindestens 50.000€

 

Manche Versicherer gehen noch einen Schritt weiter und bieten das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Vertrag ereignisunabhängig zu erhöhen. Diese Erhöhung muss dann in den ersten fünf Versicherungsjahren beantragt werden und kann frühestens zu dem auf Ihren Antrag folgenden Monat durchgeführt werden. Dieses Recht kann nur einmalig ausgeübt werden.

 


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