BU-Vergleich

 


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-FAQ- Alles auf einen Blick

Wann ist man Berufsunfähig?

"Eine vollständige Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Liegt ein Kräfteverfall im vorstehenden Sinne vor, leisten wir sowohl bei altersentsprechendem als auch bei mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall......"

So oder so ähnlich steht die Definition in einem BU-Vertrag.

Warum ist der Schutz gegen die Berufs­unfähig­keit so wichtig?

Weil die Berufs­unfähig­keit jeden treffen kann! Je nach Beruf wird jeder Vierte (einige Versicherer sprechen von jedem Dritten) im Laufe seines Arbeitsleben berufsunfähig.

Der Gesetzgeber hat den Schutz für alle die nach 1960 geboren sind, drastisch eingeschränkt. Sie erhalten, wenn überhaupt eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, welche nochmals, je nach Ihrer Leistungsfähigkeit sich in eine volle und halbe Erwerbsminderungsrente aufteilt.

Stop! Ich habe doch Schutz von der Deutschen Rentenversicherung!

Sollte der Ernstfall eintreten, gibt es nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Sollten Sie noch in der Lage sein, zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Können Sie täglich sechs Stunden und mehr arbeiten, bekommen Sie gar nichts.
 
Für den Durchschnittsverdiener bedeutet dies in Zahlen:
 
  • Höhe der halben Erwerbsminderungsrente =
      15% bis 20% vom letzten Bruttoeinkommen
 
  • Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente =
      30% bis 40% vom letzten Bruttoeinkommen
 
Ihre erreichte volle Erwerbsminderungsrente können Sie der Ihnen vorliegenden Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung entnehmen
 
Es kommt sogar noch schlimmer, weil es weitere Einschränkungen gibt:
 
Denn die Frage ist nicht mehr, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur noch, ob Sie arbeiten könnten. Für alle, die nach 1960 geboren wurden, gilt: Wer theoretisch im Stande ist, noch sechs Stunden am Tag zu arbeiten, dem kann jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugewiesen werden. Dabei muss nicht einmal ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Einen Berufsschutz, wie er früher bestand, gibt es nicht mehr.
 

In welchem Alter, also wann sollte ich am Besten einen BU-Vertrag abschließen?

Je früher, desto besser!

Je früher, Sie einen Vertrag abschließen, desto günstiger ist es für Sie. Es gibt sogar einige Anbieter am Markt bei denen Sie Schüler bereits gegen BU absichern können.

Ja, der Berufs­unfähig­keitsschutz kostet Ihr Geld und ist meist die teuerste Absicherung bei den privaten Risikoabsicherungen.

Von elementaren Bedeutung ist jedoch, dass Sie Leistung und nicht Prämie kaufen!

Wert Ihrer Arbeitskraft?

Dazu ein einfaches Beispiel:

Sie kaufen sich einen Neuwagen im Wert von sagen wir 50.000€. Automatisch möchte Jeder diesen Wagen optimal ver­sichern, da er ja sehr viel Geld gekostet hat. Es wird also eine Haft­pflicht, Teilkasko, Vollkasko, Rabattschutz, Schutzbrief, GAP-Deckung etc. abgeschlossen, man will ja im Schadensfall gut versichert sein möchte!

Wie sieht diese Rechnung bei Ihrer Arbeitskraft aus, auch hierzu ein Beispiel?

 

Bruttoeinkommen: 3.500€
Nettoeinkommen:  2.123€
Leistung bei halber Erwerbsminderung: 534,02€
Lücke (rot): ca. 1600€/mtl.

Wert der Arbeitskraft ohne Lohnerhöhung, ohne Inflation etc.
= 1600€ x 12 Monate x 29 Jahre = 556.800€!!!

Erwerbsminderungsrente

Fazit: Durch Ihre Arbeitskraft, können Sie Verluste, Schäden, Kredite etc. fast immer wieder ausgleichen. Wenn jedoch Ihre "Gelddruckmaschine", also Ihr Körper, nicht mehr funktioniert, benötigen Sie einen entsprechenden Schutz!!!

Höhe der BU-Rente

Die BU-Rente soll im Ernstfall, dafür sorgen, dass Sie keine finanziellen Einbußen haben. Damit eine genau Höhe der BU-Rente bestimmt werden kann, ist somit vorab eine detaillierte Aufnahme Ihrer Einnahmen und Ausgaben notwendig.

Welche Ausgaben laufen z.B. weiter auch wenn Sie Berufsunfähig sind?

  • Miete bzw. Finanzierungsraten
  • Alters­vorsorgeverträge
  • Versicherungsverträge, wie Haft­pflicht, Hausrat, Gebäude, Rechtschutz etc.
  • Sparverträge für Ihre Kinder
  • Rücklagen für Urlaub

etc.

Expertentip: In der Praxis sehen wir immer wieder, dass in Alters­vorsorgeverträgen ein zusätzlichen Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähig­keit" vereinbart wurde.

a.) Dies ist kein BU-Schutz! Der Versicherer übernimmt im BU-Fall die vereinbarten Beiträge für Ihren Altersvororgevertrag.

b.) Was kostest Sie dieser Baustein in Ihren Policen eigentlich?

Wäre es hier vielleicht eine Alternative, dass wir Ihre BU-Rente entsprechend Ihren mtl. Ausgaben so wählen, dass Sie die Beiträge für Ihre ALtersvorsorge selbst weiterbezahlen können?!? Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Verträge entsprechend.

Laufzeit, Bis zu welchen Alter soll ich einen BU-Vertrag abschließen?

Einfache, schnelle Antwort, so lange wie möglich...also 67. Lebensjahr bzw. lebenslang!

Entscheidend sind hier doch einige Parameter, welche wir gerne kurz beleuchten möchten....

  • Es gibt Anbieter, bei denen können Sie eine lebenslange BU-Rente vereinbaren. Die Frage ist nur, sind Sie auch bereit der Preis dafür zu bezahlen?
  • Falls möglich, raten wir einen Vertrag mit einer BU-Rentenzahlung bis zum Renteneintrittsalter zu wählen, also bis zum 65.-67. Lebensjahr. In einigen Berufen ist dies jedoch nicht machbar, weil diese Laufzeit überhaupt nicht von dern Versicherungen angeboten werden.
  • Vielleicht haben Sie eine andere Lebensplanung und Sie wissen, dass mit Ihrem 60. Lebensjahr ein kleines Vermögen erben werden, oder dass Ihnen Wohnungen überschrieben werden und Sie zusätzliche Mieteinnahmen generieren oder oder oder
  • Unter Umständen kann es  sinnvoll sein 2 BU-Verträge zu besitzen. Der eine Vertrag läuft bis zu Ihrem 55. Lebensjahr und der 2.Vertrag läuft bis zu Ihrem 65. Lebensjahr, weil Sie wissen, dass mit Ihrem 55. Lebensjahr Ihr Haus bezahlt haben & Ihre Kinder auf "eigenen Beinen stehen". In dieser Lebensphase, vom 55.-65. Lebensjahr, wäre dann Ihr monterärer BU-Bedarf  geringer.
  • Die Prämien in Ihrer Berufsgruppe sind verhältnismäßig teuer, wie z.B. bei vielen handwerlichen Berufen, auch dann mach es Sinn einmal zu prüfen ob evtl. andere Produkte nicht zielführender für Sie sein könnten, wie z.B. Grundfähigkeitschutz, Absicherung gegen schwere Krank­hei­ten oder eine Kombinationslösung aus 2 Produkten. Des Weiteren gibt es zusätzlich Spezialprodukte wie z.B. die Körperschutzpolice der Allianz oder die Vitalrente der Swiss-Life, um hier einmal konkret 2 Produkte zu nennen.

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