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Wie unterscheiden sich Wohngebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung?

Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Explosionen, Leitungswasser – die Liste der Auslöser, die zu Schäden an einer Wohnung oder einem Haus führen können, ist vielfältig. Um diese Gefahren abzusichern, gibt es die Wohngebäudeversicherung – und die Haus­rat­ver­si­che­rung.

Es gibt viele Auslöser, die zu Schäden an einer Wohnung oder einem Haus führen können.

Sie greifen beide bei den genannten Gefahren, stellen aber dennoch einen sich gegenseitig ergänzenden Versicherungsschutz dar. Denn sie sichern unterschiedliche Gegenstände ab. Die Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude sowie alle fest verbauten Teile des Hauses wie etwa Türen, Wände, oder Rohrleitungen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt dagegen die beweglichen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, auch gegen Einbruchdiebstahl. Die Zielgruppe ist unterschiedlich: Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ist eine Police für Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter wichtig.

Schadenbeispiele Feuer und Sturm

Kommt es etwa zu einem Brand, so steht die Wohngebäudeversicherung für die Schäden am Gebäude gerade, zum Beispiel an Wand- und Bodenbelägen, am Dach und am Mauerwerk. Auch Türen und Fenster sowie Heizungen zählen zu diesem Bereich. Sind zudem Kleidungsstücke, Elektrogeräte, nicht fest verbaute Möbel, Kunstwerke, wichtige Dokumente oder Wertsachen in den Flammen aufgegangen, ist dafür der Hausratversicherer zuständig. Der deckt außerdem Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel ab.

Nach einem schweren Sturm übernimmt die Wohngebäudepolice Schäden am Dach – inklusive darauf befindlicher Solaranlagen –, am Mauerwerk oder an Rollläden, während die Gartenmöbel zum Hausrat zählen.

Abgrenzung: Was ist fest verbaut, war die Frage aus Wolfschlugen?

Nicht immer ist die Abgrenzung zwischen Hausrat und Gebäude einfach.

  • Worunter fallen zum Beispiel Parkettböden, Einbauküchen, Badewannen oder Etagenheizungen?
  • Gelten sie als fest verbaut oder als Hausrat?

Als Grundregel gilt: Befinden sich die genannten Dinge bereits von Anfang an im Gebäude, sind also bereits am Tag des Erstbezugs fest eingebaut, dann sind sie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Der Gebäudeeigentümer ist zuständig. Werden Einbauküche oder Teppichboden hingegen nachträglich vom Mieter oder dem Wohnungseigentümer angeschafft, fallen sie unter die Haus­rat­ver­si­che­rung. Dann trägt der Mieter oder der Käufer der Wohnung das Risiko.

Werden Sachen lediglich ausgetauscht, etwa beim Wechsel eines Parkettbelags oder einer Etagenheizung, dann bleibt die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese Regeln sollen Mehrfachversicherungen verhindern und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sowie zwischen Eigentümer und Eigentümergemeinschaft vermeiden.

Sonderfall Einbauküche vs. Anbauküche

Zunächst bedarf es einer Erklärung, was genau unter einer Einbauküche zu verstehen ist. Einbauküchen sind Küchen, die individuell handwerklich hergestellt und so in das Gebäude eingefügt sind, dass eine Trennung vom Gebäude nicht ohne erheblichen Wertverlust möglich ist. Ob nun die Wohngebäude- oder die Haus­rat­ver­si­che­rung zuständig ist, hängt davon ab, wer die Küche eingebracht hat. Stammt sie vom Gebäudeeigentümer, fällt die Küche unter die Wohngebäudeversicherung. Stammt sie vom Mieter, zählt sie zum versicherten Hausrat.

Weiterhin gibt es auch Anbauküchen, die deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Das sind Küchen, die serienmäßig produziert werden und lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst werden müssen. Diese Küchen zählen zum Hausrat und sind über die Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert. Einige Versicherer schließen Anbauküchen auch in die Wohngebäudeversicherung ein, sofern sie durch den Wohnungs- oder Hauseigentümer eingebracht wurden und der Mieter keine eigene Haus­rat­ver­si­che­rung besitzt.

Fazit: Versicherungskonzepte ergänzen sich: Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alles, was fest mit den Mauern verbunden ist. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt hingegen die Einrichtung, sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ab.

                                                                       01.10.2018 von Oliver Lepold procontra

Ergänzung zu dem Artikel:

Wie wir in jedem Beitrag & in jedem Beratungsgespräch weißen wir darauf hin, dass in einem selbstbewohnten  Einfamilienhaus die Ge­bäude­ver­si­che­rung und Haus­rat­ver­si­che­rungen fest zusammengehören und bei einem Versicherer "eingedeckt" gehören. Auch die Photovoltaikanlage/ Solaranlage, Glasversicherung etc. gehören in diesem Paket versichert.

 



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