Inhalts- & Betriebsunterbrechungsversicherung

 


Betriebs-Inhaltsversicherung

Betriebs-Inhaltsversicherung

Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl.

"Gebündelte Geschäftsversicherung"
All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden - durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand ver­sichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.

Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit - etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden - zeitweise eingestellt werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die während dieser Zeit anfallenden Löhne und Gehälter.

Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen - zum Beispiel die Kosten für Leihmaschinen.


Vergleich und Angebot Betriebs-Inhaltsversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Die Hausrat für Betriebe = Sach-Inhalt

Einbruch und Vandalismus im Zoogeschäft

In der Nacht brechen Unbekannte in einen Tierbedarfsladen ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst nicht viel zu holen ist, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungs-Schäden an Inventar und Waren, die PCs im Büro müssen ersetzt werden.

Überflutung eines Lagers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wurde das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten 6 Wochen.

Hilfe, das Büro brennt

Der letzte Mitarbeiter im Büro macht beim Gehen zwar das Licht aus und verschließt die Tür – vergisst aber die Kaffeemaschine auszuschalten. Der winzige Rest Kaffee in der Kanne ist schnell verdunstet, die Wärme breitet sich aus, Plastik schmort und schließlich kommt es zum Brand. Das Feuer findet seinen Weg von der Küche auch noch in einen der Büroräume, bevor die Feuerwehr die Lage in den Griff bekommt. Durch Rauch- und Rußschäden muss die komplette Betriebs- und Geschäftsausstattung inklusive EDV erneuert werden, einige Aufträge brechen in dieser Zeit weg.

Dachschaden

Aufgrund eines schweren Herbststurms wurde von einem Großhändler für Spielwaren das Dach auf einer Lagerhalle auf über 20m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. In den meisten Fällen war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.

Häufige Fragen (FAQ): Sachversicherung

Wer braucht eine Sachversicherung?

Die Sachversicherung (auch Geschäftsinhaltsversicherung) ist für alle Betriebe ein absolutes Muss, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Maschinen und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Im Rahmen der Sachversicherung sind alle beweglichen Sachen am Versicherungsort wie z.B. technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte, Rohmaterialien, Werkzeuge, etc. versichert. Vorsicht sollte man bei nicht-beweglichen Sachen wie z.B. Regalen, Maschinen, o.Ä. walten lassen, denn diese sind nicht immer automatisch in der Ge­bäude­ver­si­che­rung eingeschlossen.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Die Sachversicherung besteht aus einer Vielzahl von versicherbaren Gefahren, die fast frei miteinander kombinieren kann. Hier sind die häufigsten Bausteine:

– Feuer inkl. Rauch- und Verrußungsschäden, die während eines Brandes entstehen
– Leitungswasser: Durchnässungs- Schäden an Betriebseinrichtung, Waren, etc durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
– Sturm + Hagel vor allem das Eindringen von Regen oder Hagel aufgrund von Sturm verursachten Gebäudeschäden
– Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus: Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
– Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturkatastrophen wie zB Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche, etc…
– EC a/b: Weitere benannte Gefahren wie zB Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
AllRisk bzw. “Unbenannte Gefahren”: Alles was nicht explizit ausgeschlossen ist, gilt als versichert. Damit einher geht auch die Umkehr der Beweispflicht wodurch der jeweilige Schaden eingetreten ist – der Versicherer muss nämlich beweisen, dass der Schaden durch eine generell ausgeschlossene Schadensursache wie z.B. Vorsatz oder Krieg eingetreten ist.

 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

– Schäden durch Krieg oder Kernenergie
– In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwammbefall, Sprinklerleckage
– In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut (seit kurzem von 1 Anbieter in Deutschland versicherbar!)

Diese Aufzählung ist keinesfalls vollständig, da jeder Vertrag individuell verhandelt sein kann. Viele der o.g. Ausschlüsse sind entweder einzeln oder im Rahmen einer AllRisk-Deckung versicherbar.

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen, wobei ein Ver­sicherungs­makler natürlich immer Hilfestellung leistet.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen sowie Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten, Entsorgungskosten der versicherten Sachen, die zB nach einem Brand als Sondermüll gelten
  • Bewegungs- und Schutzkosten und sofern nötig Lagerung für die Dauer der Aufräumarbeiten
  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Ertragsausfallversicherung die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn des Unternehmens.

Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen und werden müssen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Sofern Maschinen vorhanden sind, ist eine Maschinenversicherung sowie eine Mehrkostenversicherung dafür empfehlenswert. Betriebe mit Glasfassaden oder großen Schaufenstern könnten eine Glasversicherung sinnvoll finden. Wenn Einiges an elektronischer Betriebseinrichtung vorhanden ist, empfiehlt sich eine separate Elektronikversicherung sowie Datenversicherung. Last but not least schützt eine Cyberversicherung Ihre sensiblen Daten, wenn diese durch Unachtsamkeit oder Hacker verloren gehen.

 


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