Arbeitsunfähigkeit (AU) oder auch "gelber Schein" genannt

Die Versicherten erhalten, falls der Baustein Arbeitsunfähigkeit (AU) in Ihrem BU-Vertrag vereinbart wurde, relativ einfach ohne großen bürokratischen Aufwand, Ihre vereinbarte BU Rente ausbezahlt, ohne dass ein langwieriger BU-Leistungsantrag gestellt werden muss. Dieser Baustein wird auch sehr oft "gelber Schein" genannt, da die Formulare der Ärzte gelb sind.

Die "Alte Leipziger" regelt dies z.B. im Ihren Verträgen wie folgt:

Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate möglich

  • Nach 4-monatiger Arbeitsunfähigkeit werden AU-Leistungen

in Höhe der versicherten BU-Leistungen rückwirkend erbracht, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass die AU voraussichtlich noch weitere 2 Monate andauern wird.

  • Kann die Facharztprognose nicht gestellt werden,

werden die Leistungen spätestens nach 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit rückwirkend fällig.

Die "Nürnberger" leistet in Ihrem Premiumtarif maximal 18 Monate und die SwissLife leistet ebenfalls maximal 24 Monate.


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